BSO aktuell

Seit dem 1.Januar 2006 gilt die neue Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) deren Artikel 11.04 für uns Taucher folgenschweren Inhalt hat:
Artikel 11.04 Bade-, Tauch- und Brückenspringverbot
  1. Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von
    Fahrgastschiffen benutzt werden, und die Landestellen der Fahrgastschifffahrt ausserhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für andere Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
  2. Das Tauchen in markierten Fahrwassern ist verboten.
  3. Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran anzuhängen.
  4. Das Herunterspringen von Brücken in das Fahrwasser ist bei Annäherung von Fahrzeugen verboten.
  5. Beim Schwimmen ohne Begleitfahrzeug ausserhalb der Uferzone (Art. 6.11 Abs. 1) muss ein gut sichtbarer Schwimmkörper mitgeführt werden.

Das bedeutet für uns Taucher, dass viele uns lieb gewordene Tauchplätze nicht mehr benützt werden dürfen!


Tauchen im Bodensee und Untersee

(Zwischen Bregenz bis Stein am Rhein)

Schweiz

Grundsätzlich gilt das TAUCHVERBOT gemäss BSO.
Für mögliche Ausnahmeregelungen ist der Schweizer Unterwasser-Sport-Verband SUSV, insbesondere die Sektion Bodensee in Verhandlungen. Über getroffene Vereinbarungen wird separat informiert.

Deutschland

Grundsätzlich gilt das TAUCHVERBOT gemäss BSO.
Die baden-württembergischen Tauchsportfachverbände BTSV und WLT haben mit Unterstützung des AST für etliche Einstiege bei den zuständigen Landratsämtern Bodenseekreis (Friedrichshafen) und Konstanz Anträge auf generalisierende Ausnahmen gestellt.
Siehe www.wlt-ev-de


Tauchen im Rhein

Die Polizeiorgane der Kantone Thurgau und Schaffhausen haben bekanntgegeben :

Das Tauchen im Rhein ist zwischen Eschenz und Schaffhausen verboten
(offizielle Schifffahrtsstrasse)

Zuwiderhandlungen werden mit Bussen ab 50.- belegt!
Bei Störung und Gefährdung der Schifffahrt etc. kann sich diese Busse kumulieren .

Die Taucher werden dringend gebeten sich an diese Regelungen zu halten.
Verstösse verschärfen die ohnehin unerfreuliche Situation für alle !